Hallo, Vorweg: mein Sohn wird am 23.05. ein Jahr alt. Er geht seit dem 1. Mai in den Kindergarten. Zum 02.06. fange ich wieder an, zu arbeiten. Allerdings ziehen wir zum 01.07. von Potsdam nach Falkensee, so daß wir einen Kostenübernahmeantrag der Stadt Falkensee für die Kita-Gebühren gestellt haben. Sonst hätte ich meinen Sohn aus der Kita nehmen müssen. Nun ist es so, daß ich im Oktober mein zweites Kind zur Welt bringen werde und ab Ende August wieder im Mutterschutz bin. Ich möchte nun meinen Sohn in einer Einrichtung oder bei einer Tagesmutter in Falkensee unterbringen. Verliere ich mit Einsetzen des Mutterschutzes/Erziehungsjahres meinen Anspruch auf einen Tagespflegeplatz, da ich ja dann wieder zu hause wäre (bei Arbeitslosigkeit wäre dies so)? Lohnt es sich überhaupt, noch einen Antrag auf Tagespflege zu stellen? Herzlichen Dank
Mitglied inaktiv - 15.05.2003, 14:54