Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

Hallo Frau Bader, ich habe letztes Jahr im März.2012 einen Sohn bekommen und bin danach für 1 Jahr in Elternzeit gewesen. Jetzt habe ich im März.13 wieder angefangen zu arbeiten. Vor der Elternzeit habe ich Vollzeit (40 Std) gearbeitet und jetzt arbeite ich nur 20 Std die Woche. Ich habe nur eine "Änderung zum bestehenden Arbeitsvertrag" unterschrieben mit einer neuen wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Std., einem neuen Arbeitsbereich und einer neuen Vergütung, die der hälfte der vorherigen Vollzeitvergütung entspricht. Vorher hatte ich mein eigenes Büro, einen umfangreicheren Arbeitsbereich einen fernünftigen Arbeitsplatz und einen eigenen Firmenwagen. Außer dem Firmenwagen, hat all das nun meine Vertretung bekommen, die meine Arbeit nun macht und an meinem Arbeitsplatz sitzt von 8:00-13:00Uhr. Den Firmenwagen habe ich mit Beginn des Mutterschutzes abgeben müssen. So, jetzt sitze ich in einem Büro, wo noch 3 weitere Mitarbeiter außer mir sitzen, wovon 2 Mitarbeiter sehr oft bei Kunden unterwegs sind. Und in diesem Büro sind nur 2 Arbeitsplätze, der eine Platz wird vom 3. Mitarbeiter jeden Tag von 8:00-13:00 Uhr genutzt, sprich, das ist sein eigener Arbeitsplatz und der 2. Arbeitsplatz wird von den anderen beiden die oft unterwegs sind genutzt, je nachdem wer gerade im Büro ist und wenn beide da sind, tja, keine Ahnung, diese Situation werden wir wohl nächste Woche haben, wenn der eine aus dem Urlaub zurück ist. Und ich arme Wurst, darf mich wenn die beiden Herren nicht da sind, an diesem Platz setzten und wenn einer der Herren kommt, muss ich mich wieder mit meinem Arbeitsnotebook an einem Mini Tisch der gerade mal geschätzte 1m Breite ausmisst, setzten, mit Blick auf die Wand. Dadurch das ich erst um 9:00 Uhr anfange, ist das leider oft so gewesen, das ich mich gleich dahin setzten musste. Und mein Arbeitgeber möchte daran nichts ändern, wobei es möglich wäre wenn man diese riesigen 2 Tische durch wenigstens 3 normal große Tische austauschen würde. Ich habe weder ein eigenes Telefon, womit ich die Kunden erreiche, da müsste ich das Telefon vom Mitarbeiter nutzen und ich habe keinen Schlüssel zum öffnen der Bürotür, also all das was ich vorher hatte, habe ich verloren nur weil ich 1 Jahr in Elternzeit war. Auch wenn ich nur 20 Stunden die Woche arbeite und das so unterschrieben habe, kann das doch nicht alles rechtens sein, oder? Ich muss doch ein Anspruch auf einen vernünftigen Arbeitsplatz haben... Was den Firmenwagen angeht, den hatte ich vor ca. 3 Jahren bekommen und dazu eine Nutzungsvereinbarung unterschrieben, sowie ein Übernahmeprotokoll, das ich diesen Wagen zur dienstlichen und privaten Nutzung fahren darf usw. Und ganz wichtig, der letzten Punkt dieser Nutzungsvereinbarung besagt, das ich Im Falle eines ruhenden Arbeitsverhältnisses das Fahrzeug an die Firma zurück geben muss. Das ist ja dann im März.12 passiert, dazu habe ich einen Übernahme-/Übergabeprotokoll unterschrieben, indem steht das ich das Fahrzeug im März.12 entsprechend der vereinbarten Nutzungsbedienungen zurückgebe. Das bedeutet doch, das ich den Firmenwagen abgegeben habe, weil das Arbeitsverhältniss während der Elternzeit ruht, aber mit dem Ende der Elternzeit geht es doch genauso weiter wie vor der Elternzeit, oder sehe ich das falsch, es wurde ja nichts gekündigt ??? Dieser Firmenwagen, den ich hatte, wurde übrigens an einem Kollegen weiter gegeben, der damit auch die Kunden besucht. Ich habe diesen Wagen nur für die Strecke von ca. 50 Km von meiner Wohnung bis zur Arbeit genutzt, also ganze 100 Km am Tag. Da ich jetzt nur halbtags arbeite, muss ich die Bahn,Straßenbahn und den Bus nehmen um bis zur Arbeit zu kommen, das bedeutet, ich vergeude 1.5 Std pro Strecke damit, zur Arbeit zu kommen das sind ca. 3 std am Tag und ich arbeite nur 4 std und ich möchte auch weiterhin in dieser Firma arbeiten, weil mir das sehr wichtig ist und ich auch irgendwann wieder vollzeit arbeiten will, mit dem Auto hatte ich nur 50 min pro Strecke gebraucht und die Bahnverbindung nutze ich, weil mein Mann ein Jahresticket hat und ich somit keine zusätzlichen Kosten für Benzin habe, wenn ich mit unserem privaten Auto fahren würde. Ich weiß, das mein Arbeitgeber mir mit all dem nichts böses will und das man über all das noch sprechen kann aber wie ich Ihnen bereits ausführlich geschrieben habe läuft hier einiges schief und ich möchte mich vorher vergewissern was für Ansprüche ich nun habe. Ich hoffe auf schnellstmögliche Antwort. Vielen Dank im voraus.

von Sandra80 am 06.04.2013, 18:40



Antwort auf: Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

Hallo, bitte kurz und allgemein fragen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2013



Antwort auf: Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

Also du hast keinen Anspruch auf all die Annehmlichkeiten, die du vor der Elternzeit hattest. Der AG muss dir eine gleichwertige Arbeit mit demselben Gehalt wie vor der Elternzeit geben, das hat er, wie ich dich verstanden habe, getan. Du hast die gleichen Aufgaben zum gleichen Gehalt. Nur eben gekürzt auf 20 Stunden. Du hast aber KEINEN Anspruch auf ein eigenes Büro, einen eigenen Schlüssel oder einen bestimmten PC. So einen Anspruch hat niemand, auch nicht jemand, der aus der Elternzeit wiederkommt. Oder such mir die Passage raus. Beim Firmenwagen kommt es darauf an, was im Änderungsvertrag steht. Wenn da nichts von Firmenfahrzeug steht, dann hast du auch kein Anrecht darauf. Sprich mit dem AG. Wenn er dich halten will, dann wird er deine Situation verbessern.

von ALF0709 am 06.04.2013, 19:55



Antwort auf: Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

Hallo Alf0709, danke erstmal für deine antwort. Nein, natürlich muss ich kein eigenes Büro haben und das möchte ich auch nicht, das wäre ja sehr naiv zu glauben das man einen Anspruch darauf hat, aber ich meinte eigentlich, das ich doch, gerade weil ich nur in Elternzeit war, einfach nur meinen eigenen Arbeitzplatz bekommen sollte,egal in welchen Büro, das ist mir am wichtigsten, aber so wie das jetzt ist, habe ich das echt nicht verdient, da jeder seinen eigenen Platz hat, was ca. 15 Personen sind, auch die ganz neuen Kollegen und eine wie ich, die schon seit Jahren dort arbeitet, bekommt noch nichtmal einen vernünftigen Tisch zum arbeiten, wie soll man sich denn da wohl fühlen :( Der Aufgabenbereich hat sich insoweit verändert, das ich nur einen ganz kleinen Teil von meinen vorherigen Tätigkeiten bekommen habe, obwohl ich fast genauso lange arbeite wie meine "Vertretung", die also deutlich deutlich mehr zu tun als ich.Das ist auch nicht so schlimm, ich denke mal das wird mit der Zeit auch mehr werden. Und das mit dem Telefon und Schlüssel ist auch nebensächlich, das habe ich nur geschrieben, weil ich das eben vorher auch hatte und weil das alle meine Kollegen haben. Ein eigenes Arbeitsnotebook habe ich, wobei das für mich auch selbstverständlich ist, es kann ja nur einer daran arbeiten. Letztendlich ist das alles ok, ich kann damit leben, aber der fehlende Arbeitsplatz stört mich am meisten. Die Sache mit dem Firmenwagen wurde nie im Arbeitsvertrag oder Änderungsvertrag erwähnt, weil ich dafür separat eine Nutzungsvereinbarung bekommen und unterschrieben hatte.

von Sandra80 am 06.04.2013, 23:52



Antwort auf: Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

Du hast auch keinen Anspruch auf einen eigenen Arbeitsplatz, den hat auch niemand auf der Welt. Dein Chef hat dir einen Tisch und ich denke auch einen Stuhl zur Verfügung gestellt und das zählt. Ich habe auch vor Jahren an einem 1x1 m Tisch gearbeitet, auch nicht, weil mein Chef böswillig war, sondern weil ich sogar mit meinem Chef in einem Büro gesessen habe und mehr Platz gab es nicht. Ich habs überlebt und nach 4 Monaten hatte ich einen größeren Schreibtisch in einem Büro mit einer Kollegin. Wenn dein AG dir dein altes Gehalt (nur anteilig für 20 Stunden) zahlt, kannst du wegen den Aufgaben auch nichts machen. Gibt es eine Zusatzvereinbarung zum Änderungsvertrag wegen des Autos? Wenn nein, hast du da wohl schlechte Karten.

von ALF0709 am 07.04.2013, 09:01



Antwort auf: Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

zum firmenwagen: ich finde es plausibel, dass derjenige den firmenwagen bekommt, der damit auch geld für die firma verdient und kunden besucht und nicht derjenige, der gern ein auto hätte um damit schneller und bequemer zur arbeit zu kommen.

von mama.frosch am 07.04.2013, 22:43



Antwort auf: Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

Bitte eine kurze allgemeine Frage stellen...

von Andrea6 am 07.04.2013, 23:00



Antwort auf: Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

Das mag ja stimmen, das man damit zu den kunden fahren sollte, aber ich habe damals diesen wagen nunmal dafür bekommen um bequem zur arbeit zu fahren, sowie fast alle meine kollegen mit ihrem firmenwagen gemütlich zur arbeit fahren, es gibt nur 2 kollegen die es fast nur für kundenbesuche nutzen und die anderen eher selten, also von daher brauche ich kein schlechtes Gewissen zu haben, schließlich habe ich niemanden dazu gezwungen mir einen wagen zur verfügung zu stellen. Naja, ich wollte mit meiner Frage eigentlich auch nur eine kurze Antwort von einer Expertin haben um einfach nur Gewissheit zu haben und das für mich abzuschließen, alles andere bringt mir nämlich auch nicht wirklich was, das ist nicht böse gemeint, aber so denke ich darüber...

von Sandra80 am 07.04.2013, 23:38



Antwort auf: Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

Ja ich weiß das ich ein bischen zu ausführlich meine Fragen gestellt habe, sorry, aber ich mache das auch nur zum ersten mal und habe lange überlegt ob ich das überhaupt machen soll, aber besser eine Info mehr zu den Fragen als zu wenig...

von Sandra80 am 07.04.2013, 23:47



Antwort auf: Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

die dich gerne ausführlich beraten. Kostet 230,00 EUR.

von ALF0709 am 08.04.2013, 07:26



Antwort auf: Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

Hallo! Natürlich darf dich der AG nicht an einen Katzentisch setzen, der keinerlei ergonomischen Ansprüchen genügt. Es gibt klare Vorgaben dafür, wie ein Büroarbeitsplatz gestaltet sein muss. Google mal Arbeitsstättenrichtlinie, Büro Bildschirmarbeitsplatzverordnung zum Beispiel hier ein Ergebnis: http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsplatz/bueroraum/raumbedarf_arbeitsplatzflaech.htm Was Schlüssel und eigenen Telefonanschluss angeht gibt es wohl kein Anrecht darauf, aber dein AG wird sicherlich einsehen, dass es für dich große Unannehmlichkeiten bedeutet, v.a. das Telefon teilen zu müssen. Ggf. sprich einmal freundlich die Presonalvertretung an. Und ja, es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass man quasi dafür bestraft wird, dass man ein Kind bekommen und sich ein Jahr darum gekümmert hat. Gruß und viel Erfolg Sis

von Sis am 08.04.2013, 11:13



Antwort auf: Anspruch auf Firmenwagen und gleichwertigen Arbeitsplatz nach Elternzeit?

KEINER hat einen ANSPRUCH auf einen ergonomischen Arbeitsplatz bzw. eine bestimmte Größe von einem Schreibtisch oder einer bestimmten Bürogröße. Nenne uns doch bitte die gesetzliche Grundlage (§§ zählen vor Gericht, nicht Richtlinien).

von ALF0709 am 08.04.2013, 20:30



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