Anspruch auf Elternzeit - neuer Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Elternzeit - neuer Arbeitgeber

Guten Abend, Meine Arbeitsvertrag lief kurz vor dem Mutterschutz aus. Ich war dann ein paar Wochen arbeitssuchend gemeldet, kam in den Mutterschutz und habe dann bis zum ersten Geburtstag des Kindes Elterngeld bezogen. Da ich keinen Arbeitgeber hatte, habe ich logischerweise keine Elternzeit beantragt. Nach dem ersten Geburtstag war ich erneut ein paar Monate arbeitssuchend gemeldet, aber gleichzeitig schwanger, sodass ich natürlich nichts gefunden habe... Dann wieder Mutterschutz, ein Jahr Elterngeld. Jetzt geht Kind 2 zur Tagesmutter und ich suche wieder nach Arbeit. Meine Frage: Habe ich denn, wenn ich anfange wieder zu arbeiten, theoretisch auch noch einen Anspruch auf Elternzeit? Kind 1 wird demnächst 3. Ich plane nicht in nächster Zeit Elternzeit zu beantragen, aber würde mir die Option gerne offen halten, z.B. für das erste Schuljahr von Kind 1. Was habe ich für Möglichkeitem/Ansprüche, auch falls ich ggf. jetzt erstmal nur einen Jahresvertrag kriege und danach nochmal einen anderen Arbeitgeber? Danke!!

von roza_soza am 19.02.2017, 21:14



Antwort auf: Anspruch auf Elternzeit - neuer Arbeitgeber

Hallo, für Kind 1 können Sie bis zu zwölf Monate mit Zustimmung des Arbeitgebers nehmen. Bei Kind 2 müsste ich das Geburtsdatum wissen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2017



Antwort auf: Anspruch auf Elternzeit - neuer Arbeitgeber

Kind 2 wurde im November 2015 geboren, also neue Regelung. Demnach hätte ich also noch 24 Monate "Guthaben"? Also ist diese Regelung praktisch nur mit dem Arbeitgeber, den man dann hat, wenn man Elternzeit nimmt, abzusprechen? D.h. ich könnte in meinem Fall, falls ich im ersten Schuljahr von Kind 1 Elternzeit möchte, zunächst versuchen die 12 Monate von Kind 1 zu nehmen und wenn der Arbeitgeber das nicht für gut befindet hätte ich theoretisch die Möglichkeit dann einfach 12 Monate von Kind 2 zu nehmen und hätte dann immer noch 12 Monate über. Und die letzten 12 Monate von Kind 2 noch zu nehmen könnte mir der Arbeitgeber zwar auch verweigern, aber nicht so einfach, wie bei Kind 1? Wenn ich die unterschiedlichen Regelungen richtig verstehe? Es sind zwar keine konkreten Überlegungen, aber sie spielen dabei eine Rolle, ob ich nach einer halben oder 3/4 Stelle suche...

von roza_soza am 20.02.2017, 20:59



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