Liebe Frau Bader, ich wollte Sie etwas bezüglich des Elterngeldes fragen. Die Situation ist etwas kompliziert und ich habe mich schon mehrfach beraten lassen und sehr unterschiedliche Informationen erhalten. Mein Freund ist Engländer, ich Deutsche (unverheiratet). Wir beide arbeiten in Ägypten, ich bei einer deutschen Institution, er bei einer internationalen - haben aber beide einen ägyptischen Lokalvertrag (dies hat vor allem mit den pol-rechtlichen Umständen zu tun). Parallel arbeiten wir beide an unserer Dissertation. Ich bin also auch an einer deutschen Universität immatrikuliert (wäre aber BAFÖG berechtigt, da älter als 30), aber habe keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet (sei 2011). Ich habe auch noch nie auf einem deutschen Vertrag gearbeitet und war auch nie in der Lage Sozialabgaben zu tätigen. Nun wollte ich wieder nach Deutschland zurückkehren, da ich aber schwanger bin und fürchte, dass in Deutschland dann nur die Hartz IV Option wartet, habe ich beschlossen meinen Arbeitsvertrag in Ägypten zu verlängern und dann in Mutterschutz (3 Mon) zu gehen. Nach dem Mutterschutz möchte ich dann aber auf jeden Fall wieder nach Deutschland (etwa im September/Oktober). Wäre ich denn überhaupt Elterngeld berechtigt, bzw. was müsste ich tun, um berechtigt zu sein? Könnte ich mich einfach wieder in Deutschland melden und dann nach Ägypten meine Stelle fortsetzen bis zum Mutterschutz und parallel schon das Elterngeld bekommen? Ich habe auf einer halben Stelle gearbeitet und 1500 EUR verdient. Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen können. Wenn Sie noch Informationen benötigen, geben Sie mir gerne Bescheid. Sarah
von Sarahelisabeth am 04.12.2014, 17:47