Frage: anspruch auf Elterngeld

Hallo Frau Bader, also folgendes. meine Verlobte (Hochzeit im August 2013) ist Schwanger. Schwangerschaftszeitpunkt. ca 25.1.13 erfahren haben wir es am 6.3.2013 Geburt: 28.10.2013 Meine Frage Im Januar war sie Angestellt bei Friseur A. da hat sie gekündigt weil sie abgeworben wurd und hat ab Februar bei Friseur B gearbeitet. Der hat sie nach 2 Wochen gekündigt, mit der begründung das er sie sich nicht leisten kann.(es ist wirklich so verrück wie es sich anhört) Sie fängt jetzt wieder bei Friseur A an zu arbeiten(ab 7.3.2013) und hat einen Befristeten Vertrag von 6 Monaten bekommen. Der Vertrag läuft zum 7.9.2013 aus und in Mutterschutz darf sie ja erst ab 16.9.2013 gehen. Sie wird aber vorraussichtlich aber schon im August gehen(wenns geht) weil man ja beim Friseur mit so viel Chemikalien arbeitet und fast 8 stunden stehen muss. meine Frage: 1) kriegt sie Elterngeld? wenn ja welches(arbeitslosen, oder 67% vom netto) 2) kriegt sie wenn sie im aufust in MS geht noch von August bist ende Vertrag Lohn

von Hirvat am 07.03.2013, 03:28



Antwort auf: anspruch auf Elterngeld

Hallo, 1. Ja, bekommt sie. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. 2. Sie bekommt Lohn/ MG bis zum Vertragsende. Sie sollte sich mind 3 Mo. vor dem Ende des Vertrages bei der Agentur für Arbeit melden, dann bekommt Sie bis zum Ende des Mutterschutzes Leistungen von dort. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2013



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf Elterngeld bei Geburt in Nicht EU und anschl dortiger Elternzeit?

Guten Tag Frau Bader Ich wohne zusammen mit meiner Frau(ecuadorianisch) in Deutschland. Demnächst (Juli) wird unser gemeinsames Kind zur Welt kommen. Geplant ist die Geburt in Ecuador, so dass wir anschließend etwa 1 Jahr der Elternzeit dort bei ihrer Familie verbringen werden. In dieser Zeit werden wir unseren gemeldeten Wohnsitz sowie die Wohn...


Trennung während Elternzeit, Anspruch auf Elterngeld LM13+14?

Guten Tag! Mein Mann und ich haben uns während meiner Elternzeit getrennt. Kann ich während des Trennungsjahres, Steuerklasse 2 beantragen um dann Elterngeld für die Lebensmonate 13+14 beantragen zu können? Oder steht mir Steuerklasse 2 nur zu, wenn ich wieder arbeiten gehe? Zurzeit beziehe ich ja bis zum 12 LM Elterngeld. Und für Elterngeld der L...


Habe ich Anspruch auf Elterngeld und Kindergeld bei Umzug in die Niederlande?

Hallo Frau Bader, mein Partner hat im kommenden Jahr eine Stelle in den Niederlanden angenommen. Wir planen/versuchen davor ein Kind zu bekommen, das dann noch in Deutschland zur Welt kommen sollte. Wir sind bis dahin beide noch in Deutschland beschäftigt. Haben wir für die Zeit in den Niederlanden (voraussichtlich 2 Jahre) Anspruch auf Elte...


Anspruch auf Elterngeld bei befristeter Beschäftigung im Ausland?

Sehr geehrte Damen und Herren, ab Juli 2021 werde ich eine befristeten Expat-Stelle (Global Assingnee) in den USA antreten. Hierfür werde ich von einem Deutschen Unternehmen als Experte für zwei Jahre in die USA entsendet. Dort bekomme ich für den Zeitraum einen neuen Arbeitsvertrag. Meine Frau ist aktuell Schwanger und der errechnete Geburt...


Während der Schwangerschaft umziehen. Habe ich dennoch Anspruch auf Elterngeld?

Ich befinde mich zurzeit in meinem Studium und beende dieses im September 2021. Mein Partner und ich wollen ca. im Juni schwanger werden. Ich bin derzeit unbefristet als Weksstudentin angestellt. Ich bin selbst versichert und würde gern bei meinem Arbeitgeber in Elternzeit gehen. Jedoch wollen mein Partner und ich bereits im Dezember 2021 nach Berl...


Kein Anspruch auf Elterngeld??

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich sind beide angestellt, verdienen ähnlich und sind privat versichert. Das Einkommen liegt zusammen über 300000€, so dass wir nach der Gesetzesänderung am 1.9. keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. Die Steuerklasse haben wir nun schon in 3/5 gewechselt, damit zumindest das Mutterschaftsgeld höher ist. ...


Anspruch auf Elterngeld ?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein paar Frage bezüglich meines Elterngeldanspruchs. Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit, die noch bis zum 31.10.2021 geht. Anschließend würde ich wieder in meiner alten Tätigkeit arbeiten. Ich bin für April 2022 ausgerechnet. Die Frage, die sich mir nun stellt ist folgende, welches Zeitfenster wi...


Anspruch auf Elterngeld/ALG1 beim Partner im Ausland?

Liebe Frau Bader, ich bin seit 4 Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Deutschland. Dieser Vertrag läuft Ende Sep 2022 aus. Da mein Partner in Österreich lebt und arbeitet, möchte ich direkt im Anschluss zu ihm ziehen. Ich bin jetzt allerdings mit unserem ersten Kind schwanger, der ET wäre Anfang Dez 2022. Wäre ich weiterhin fest an...


Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Liebe Frau Bader, ich bin im November Mutter von Zwillingen geworden. Ich bin vorm Gesetz alleinerziehend. Ich bin selbstständig und habe bis zu meiner Schwangerschaft sehr gut verdient. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert mit Krankengeldanspruch und habe aufgrund dessen während meines Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erha...


Anspruch auf Elterngeld

Liebe Frau Bader, ich wohne und arbeite seit 2014 in DE (ich habe italienische Staatsangehörigkeit), hier habe ich auch meinen Ehemann kennengelernt (gebürtiger Deutscher, deutsche Staatsangehörigkeit) und wir warten jetzt auf unser erstes Baby, das im Mai kommen sollte. Mein Mann und ich leben seit 2/2022 in einer Fernbeziehung. Er arbeitet in Ö...