Anspruch auf Elterngeld nach ruhendem Arbeitsverhältnis

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Elterngeld nach ruhendem Arbeitsverhältnis

Hallo liebes Rund-ums-Baby-Team, im Moment habe ich einen Vertrag über ein ruhendes Arbeitsverhältnis mit meinem Arbeitgeber weil ich meinen Mann ins Ausland begleite. Dieser ruhende Vertrag geht noch bis Ende Juni 2014 (und war dann insgesamt 21 Monate) und im Mai kommt unser Baby auf die Welt. Wir werden ca. 8 Wochen vor der Geburt schon bereits wieder zurück nach Deutschland fliegen und dann dort bleiben. In der Zeit des ruhenden Arbeitsvertrages hatte ich keinerlei Einkünfte. Habe ich nun trotzdem Anspruch auf Elterngeld? Wie berechnet sich dieses dann in diesem Fall? Danke schon jetzt für Ihre Mühe! Corinna

von corinna1987 am 29.01.2014, 13:45



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld nach ruhendem Arbeitsverhältnis

Hallo, ja, den Grundbetrag iHv 300 e Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.01.2014



Antwort auf: Anspruch auf Elterngeld nach ruhendem Arbeitsverhältnis

Mindestsatz 300€ , Elterngeld bekommt jeder.

von Sternenschnuppe am 29.01.2014, 14:19



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