Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger aber derzeit noch im nicht-europäischen Ausland (Mexiko) vollzeit arbeitstätig an einer deutschen Schule. Mein Vertrag endet Ende Juli und die Geburt steht im Oktober an. Wir haben vor wieder nach Deutschland zu kommen, wo ich auch immer noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis (noch bis zum 31.7. freigestellt ohne Bezüge) habe. Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Elterngeld auch wenn ich die letzten 12 Monate vor der Geburt im Ausland gearbeitet habe? Und wird dies überhaupt berücksichtigt oder bekomme ich (wenn überhaupt) nur den Mindestsatz? MfG Adriana
von Adrianabmw am 21.05.2013, 21:55