Frage: Anspruch auf Arbeitsstelle nach EZ

Hallo, ich bin bis zum 13.12.20 in Elternzeit. Seit Juni 2018 war ich nicht mehr arbeiten, nach der Geburt hab ich alles beim AG sorgfältig beantragt. Heute hatte ich nun ein Gespräch beim neuen Chef (seit Jan. 20 im Unternehmen) bzgl. Rückkehr. Da wurde mir mitgeteilt, dass die beiden Kolleginnen die für mich eingestellt wurden unbefristete Verträge erhalten haben. Von meiner Person wusste weder der Chef noch der neue Regionalleiter. Mir wurde auch mitgeteilt, dass in einem 10km entfernten Haus jemand gesucht wird aber für sofort. Wie ist da das Weisungsrecht? Könnte mich mein AG auch in die Zentrale nach Düsseldorf schicken? Das sind eine Strecke 60km? Die Arbeit dort, hat aber nichts mit meiner jetzigen zu tun. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen ODonoghue

von ODonoghue am 13.02.2020, 20:01



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsstelle nach EZ

Hallo, schauen Sie in den Arbeitsvertrag. Was dort steht, ist entscheidend. IdR wird es pauschal drinstehen, dann darf er das. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2020



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsstelle nach EZ

es kommt darauf an, was in deinem arbeitsvertrag als arbeitsORT angegeben ist. wenn es nur die firma an sich ist und diese dann mehrer filialen hat, kannst du eben auch da eingesetzt werden. dir steht nach der elternzeit ein vergleichbarer job zu dem zu, den du vor der elternzeit ausgeführt hast. wenn du also stationsleitung im krankenhaus warst, kannst du nicht in die kantine versetzt werden. sieh in deinen vertrag. meine freundin hatte das problem, dass sie filialleiterin war aber die filiale zugemacht hat. die leitung hätte sie übernehmen können einer anderen filiale aber der fahrtweg war über zwei stunden. da in ihrem vertrag dummerweise nur die firma an sich drinstand musste SIE kündigen. den job hatte man ihr ja angeboten. aber SIE konnte es nicht einhalten. daher schau genau nach was dort steht.

von mellomania am 13.02.2020, 20:29



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsstelle nach EZ

Eigentlich ist es nicht zulässig, dass der AG deine Stelle dauerhaft neu besetzt. Aber sie haben es nicht mit Absicht gemacht. Es kommt jetzt wirklich darauf an, was im Vertrag steht.

Mitglied inaktiv - 14.02.2020, 21:53



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