Hallo, wie lange muß mir mein Arbeigeber einen Arbeitsplatz freihalten? Ich habe bis 03/2004 Erziehungsurlaub beantragt. Nun bin ich erneut schwanger und werde vorauss. im Jan.2003 entbinden. Muß mein AG mir auch während diese EZUrl. den Arbeitsplatz freihalten?
Mitglied inaktiv - 21.05.2002, 09:00