Frage: Anspruch auf Arbeitsplatz

Hallo, Mich beschäftigt derzeit folgendes Thema, zu dem ich nächste Woche einen Termin bei meinem Chef habe, und nicht ganz unvorbereitet sein möchte: Ich habe vor dem 1. Kind (April 2004) Teilzeit gearbeitet und dann 3 Jahre Elternzeit beantragt. Seit Ende des Mutterschutzes arbeite ich im selben Betrieb(Kleinbetrieb, 10 Mitarbeiter) auf 400 Eurobasis. Nun bin ich wieder schwanger (ET Juli 2007). Nach Ablauf der Elternzeit kann ich nur schwer wieder Teilzeit arbeiten, da ich keine Betreuung für mein Kind habe. Außerdem wäre das ja auch nicht im Sinne des Arbeitgebers, wenn ich für nur 6 Wochen wieder arbeiten würde, denn dann würde ja der Mutterschutz wieder greifen. Zudem müßte der Arbeitgeber ja auch wieder Mutterschaftsgeld zahlen. Was gibt es für eine Lösung um die Teilzeitstelle zu erhalten? Muss ich kündigen, da ich im April ja nicht anfangen kann? Oder soll ich antreten (6 Wochen Betreung würden sich wohl finden lassen, zudem habe ich noch ein sehr hohes Überstundenkonto)? Was aber sicher nicht im Interesse des Chefs liegt! Vielen Dank für ihre Bemühungen!!!!!! LG

Mitglied inaktiv - 11.01.2007, 21:06



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsplatz

Hallo, wenn die Sache über Überstunden geht, wäre das die beste Lösung. Kündigung wegen den kurzen Zeit wäre wegen der Zeit nach dem EU unglücklich. Ansonsten kann man doch vertraglich für die Zeit dazwischen einen befristeten Vertrag über die TZ schließen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2007



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