Frage: Anspruch auf Arbeitsplatz

Hallo Frau Bader, bedeutet Anspruch auf den "alten Arbeitsplatz", das mein Arbeitgeber mich auf jeden Fall wieder einstellen muss ?

Mitglied inaktiv - 30.08.2004, 20:16



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsplatz

Hallo, nach der EZ? Ja, und zwar, je nach vertrag, auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2004



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitsplatz

Dein AG muß Dich zum Ende der Elternzeit wieder auf der ursprünglichen Stundenzahl nehmen. Und Dir dazu nicht exakt den selben, aber einen gleichwertigen (Qualifikation und Gehalt) Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Hildft das? Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 30.08.2004, 22:08



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