Hallo Frau Bader,
ich bin seit 1.5.02 bei einer Firma angestellt, die mich jetzt wegen Geschäftsaufgabe zum 31.3.03 wieder kündigen muß.
Habe ich nach diesen 11 Monaten Beschäftigungsverhältnis Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ich habe gehört, dass man mind. 12 Monate beschäftigt sein mußte, um Anspruch zu haben??? Wenn ich Arbeitslosengeld bekomme, wieviel % sind das vom Netto?
Danke für Ihre Hilfe im Voraus!
Viele Grüße
Hanni
Mitglied inaktiv - 14.03.2003, 09:37
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld?
hallo hanni!
du musst eigentlich nur deine anwartschaftszeit erfüllt haben!
kuck mal unter http://www.arbeitsamt.de
als alleinstehende ohne kinder bekommst du ca 60% deines verdienstes, mit kind 67%.. ohne gewähr, da die ja im mom alles kürzen und streichen was nur geht.... aber stöber mal auf der hp.. hat mir auch sehr geholfen und du kannst dich schon 2monate vor der arbeitslosigkeit arbeitslos zum 1.6. melden!! am besten machst du dir bald nen termin dort und meldest dich schonmal arbeitssuchend, dann biste schonmal in der kartei und die können dir vorab genau sagen, welche unterlagen du benötigst für den antrag. das ist nicht gerade einfach an alles ranzukommen *fg*
gruss, wirbel
Mitglied inaktiv - 14.03.2003, 11:23