Guten Tag Frau Bader,
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und habe bevor unser Kind kam drei Jahre lange bei einem Arbeitgeber gearbeitet. Dann habe ich ein knappes Jahr Elternzeit genommen. Seit einem Monat bin ich wieder auf meiner Stelle. Aus beruflichen Gründen meines Mannes steht uns in den wenigen Wochen ein Umzug vor, so dass ich meine Stelle kündigen werde. Habe ich, auch wenn ich nur wenige Monate nach der Elternzeit gearbeitet habe, Anspruch auf Arbeitslosengeld? Danke für eine Antwort!
Mitglied inaktiv - 25.02.2006, 20:20
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Hallo,
ja, da Sie vorher gearbeitet haben.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2006
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld?
ja, aber die berechnung erfolgt auf grundlage eines fiktiven gehalts (ganz stark vereinfacht nach dem, was du voraussichtlich verdienen würdest in deinem erlernten beruf). grundlage für die berechnung des algI sind die letzten 3 jahre.
wenn du kündigst, weil ihr berufsbedingt umzieht wirst du wahrscheinlich auch keine sperrzeit bekommen.
lg
Mitglied inaktiv - 27.02.2006, 08:09