Anspruch auf Arbeitslosengeld1 nach Mutterschutz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Arbeitslosengeld1 nach Mutterschutz?

Arbeitslosengeld 1 und Mutterschutz Hallo Frau Bader und Leser, ich brauche dringend Ihre Hilfe weil ich mir ein paar Sorgen mache, hoffe dass Sie sich mit so einem Fall auskennen. Mitte August werde ich mich arbeitslos melden, ich hätte Anspruch auf Arbeitslosengeld1 - 1 Jahr. Es ist so dass ich 5 Wochen später nach Antragstellung im Mutterschutz bin. Danach wollte ich zwei Monate in Elternzeit und dann wieder in die arbeitslosigkeit, bzw aktive jobsuche! also 13. august bis 20. september Arbeitslosengeld 20. september bis ca 7.1. mutterschutz und bezahlung der krankenkasse 7.1. - 7.3. elternzeit (300Euro Mindestbetrag) ab 7.3. ??? ...gerne wieder in die arbeitslosigkeit alg1 und gebrauch durch jobsuche/lehrgänge von den übrigen 11 monaten machen??? Fragen: läuft das Arbeitslosengeld 1 nach dieser Pause direkt weiter? Habe ich dann überhaupt noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Muss ich dann einen Neuantrag stellen? Wird die Mutterschaftszeit/Elternzeit monatlich von der ARge angerechnet? Fragen über Fragen ....ich finde leider im Internet gar nichts zu diesen speziellen Themen. Vielen Dank M.E.

von malereike am 28.07.2017, 18:06



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld1 nach Mutterschutz?

Hallo, ich denke, Danyshope hat alles beantwortet. Bei Rückfragen noch mal melden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2017



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld1 nach Mutterschutz?

Arbeitssuchend geht nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

von Himbeere2008 am 28.07.2017, 18:33



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld1 nach Mutterschutz?

Falsch, arbeitsSUCHEND kann sich jeder melden. Dafür benötigt es keine Kinderbetreuung. Man kann sich sogar Arbeitssuchend melden wenn man noch in ungekündigter Anstellung ist. Das bedeutete nur das man eben dem AA sagt, Du Leute ich suche was, könnt ihr mal mit schauen.... ArbeitsLOS kann man sich auch melden. Man hat dann aber ohne Kinderbetreuung keinen Anspruch auf ALG1. Viele vergessen die Begrifflichkeiten, sind aber eben verschiedene Dinge. Es ist sogar so das man sich nach Möglichkeit - sonst droht in vielen Fällen eine Sperre - 3 Monate bevor man arbeitslos ist bereits beim AA als arbeitssuchend melden soll.

Mitglied inaktiv - 28.07.2017, 18:54



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld1 nach Mutterschutz?

Ohne AG hast Du erst einmal gar keine EZ. Bist aber wenigstens, solange wie Du EG bekommst entsprechend krankenversichert und abgesichert. Ich gehe mal davon aus du hast dich bereits beim AA gemeldet, sonst wird es dort mit ziemlicher Sicherheit Probleme geben. falls also noch nicht gemacht, schnellstens nachholen. Du hättest es eigentlich 3 Monate bevor dein Arbeitsvertrag ausläuft schon machen müssen. Wenn alles klappt, bekommst Du ALG1, dann Mutterschaftsgeld (6 Wochen vor Geburt plus mindestens 8 Wochen nach Geburt) und dann ist die Frage was du danach machen willst/kannst. Du schreibst nichts davon was mit dem Vater ist, nimmt der dann EZ und betreut euer Kind? Falls nein, wie wollt ihr sonst die Betreuung absichern? Weil, ohne die wirst du eben kein ALG1 bekommen. Könntest aber eben stattdessen Elterngeld bekommen. Wäre dann eben ca 67% deines Einkommens in den 12 Monaten vorher, wobei Mutterschutz ausgeklammert wird. Da du ja nur 5 Wochen arbeitslos bist, plus Mutterschutz, dürften das eigentlich nur eine, evtl 2 Monate mit 0 € bei der Berechnung sein. Falls Du nicht extrem wenig verdient hast, müsste das also mehr wie der Mindestsatz von 300 € werden. Eigentlich sollte das in etwas gleich sein wie das ALG1. Elterngeld würde aber nach ganzen Lebensmonaten gezahlt und wäre längstens für dich bis zum 1ten Geburtstag, wenn du alleinerziehend bist bis zum 14ten Lebensmonat. Dein Anspruch auf ALG1 würde dann solange ruhen, denn könntest du danach nutzen. Sollte dein Mann dich nach deinem EG ablösen, kann der auch nur ganze Lebensmoante nehmen und längstens bis ihr beide zusammen die 14 Monate (2 davon verbrauchst du im Mutterschutz) verbraucht habt, bzw bis Kind 14 Monate alt ist. Wegen gleichzeitig EG und ALG1 schau mal hier: http://elterngeldinfos.com/elterngeld-und-arbeitslosengeld-alg1-arbeitslos/

Mitglied inaktiv - 28.07.2017, 19:12



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld1 nach Mutterschutz?

liebe danyshope, herzlichen dank schon einmal für deine antwort. also es ist tatsächlich so, dass dann nach meinen 2 monaten elternzeit, der vater 12 monate in vaterschaftszeit geht und dann das elterngeld in anspruch nimmt. bei mir ist es etwas komplizierter, das wollte ich eigentlich ausparen, weil ich selbstständig war/bin und eine freiwillige arbeitslosenversicherung abgeschlossen habe und diese nutzen werde und kann. die regeln sind also wie bei normaler arbeitslosigkeit. habe schon mit dem amt gesprochen. jedenfalls bekomme ich in den zwei monaten nur 300 euro elterngeld, es sei denn ich werde mich da schon bei der arge melden und mich 15 std die woche zur verfügung stellen, das muss ich dann sehen. mein hauptanliegen ist tatsächlich, wie läuft es weiter? bist du sicher, dass der antrag bei der arge ruhen wird und danach normal weiterläuft? hab irgendwie etwas angst davor danach ohne etwas darzustehen. weil es gibt ja die regel dass der anspruch auf arbeitslosengeld 1 wegfällt wenn man ihn einmal genutzt hat und danach dann erst wieder 2 jahre arbeiten müsste. weisst du was ich meine? lieber gruss m.e.

von malereike am 28.07.2017, 19:25



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld1 nach Mutterschutz?

Wegen EZ und EG, der Vater wird aber nur 10 Lebensmonate nutzen können. Die ersten 8 Wochen nach der Geburt werden dir angerechnet wegen Mutterschutz - da werdet ihr nicht drum herum kommen. Wenn Du dann 2 weitere Monate nehmen willst, sind von euren 14 schon 4 weg, also 10 für den Vater. Wegen ALG1, da meine ich den Anspruch. man muss ja eine bestimmte Zeit eingezahlt haben um dann eben entsprechen lange ALG1 überhaupt beziehen zu können. Dieser Zeitraum wo man nichts einzahlen muss um dann Anspruch auf ALG1 zu haben wird verlängert. IMO ist es auch so, solange du deine Gesamtzeit ALG1 noch nicht verbraucht hast sollte eine Unterbrechung kein Problem sein. jedenfalls ist das bei dem "normalen" ALG1 so der Fall. Ansonsten denke ich schon das du nach dem Mutterschutz den Antrag neu stellen musst. Die werden sicherlich erst einmal davon ausgehen das du EG nutzt wie es eben üblicherweise der Fall ist. da würde ich auf Nummer sicher gehen.

Mitglied inaktiv - 28.07.2017, 20:29



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld1 nach Mutterschutz?

...das wundert mich, weil ich nach der geburt doch mutterschutzgeld von der krankenkasse bekomme, das heisst kein elterngeld in anspruch nehme. ich hatte, wie aufgelistet, vor, erst nach dem mutterschutz elterngeld in anspruch zu nehmen. oder wie ist das geregelt? sollte ich dann zusätzlich elterngeld beantragen?? die krankenkasse zahlt mir übrigens den gleichen betrag wie das arbeitslosengeld1 welches ich vorher bekommen habe (diese 5 wochen). und zusätzlich muss ich dann elterngeld beantragen? ...ja ich habe anspruch auf ein jahr arbeitslosengeld1 weil ich zwei jahre durchgehend eingezahlt habe. das ist also sicher. ...ich habe als selbstständige die gleichen rechte u pflichten wie jeder andere auch. der unterschied besteht nur in der berechnung meines anspruchs, aber das thema gehört nicht hier her. das ist alles gut geregelt. ok, also sieht es so aus, als habe ich danach noch 11 monate anspruch auf arbeitslosengeld. werde das mitte august auch mit dem sachbearbeiter besprechen, aber dann weiss ich schon mal bescheid. woher weisst du das eigentlich alles? lg m.e.

von malereike am 28.07.2017, 21:05



Antwort auf: Anspruch auf Arbeitslosengeld1 nach Mutterschutz?

Das mit dem EG ist so weit weit verbreiteter Irrtum. Es heißt ja auch immer das es 12 Monate EG gibt. Fakt ist aber, die Frau bekommt wegen Mutterschutz IMMER die ersten 2 Monate EG abgezogen. Nicht jede Frau bekommt ja Mutterschaftsgeld, die bekommen dann eben ab Geburt EG. Und wer Mutterschaftsgeld bekommt, bei dem ist es so das Mutterschaftsgeld und EG mit einander verrechnet wird. In den meisten Fällen ist es so das das Mutterschaftsgeld dann höher ist wie das EG - also wird nur Mutterschaftsgeld ausgezahlt, ist das EG wider Erwartung doch etwas höher, kommt die Differenz oben drauf. Die zeit wird aber bei der Frau beim EG abgezogen - wie wenn sie es eben bekommen hätte. Da hat Frau keine Wahlmöglichkeit. Es bringt schon was dann als Frau doch ab Geburt EG zu melden. Weil, erstens kommt das Kind selten an dem ET, heißt evtl kommen da noch ein paar Tage zusätzlicher Mutterschutz zu, sind 8 oder 12 Wochen Mutterschutz nicht 2 bzw 3 Lebensmonate und drittens ist es leichter zu rechnen. Und wie gesagt, beim EG wird es eh so oder so berücksichtigt, da kommst du nicht drumherum. Und Dein Mann MUSS - wie Du auch - ganze Lebensmonate nehmen. Wenn euer Kind also nicht am 7ten kommt sondern am 10ten, dann ist der Lebensmonat immer vom 10ten bis zum 9ten des darauffolgenden Monat. Passen da die Zeiten nicht zueinander, dann verschenkt ihr EG weil der Monat dann nicht gilt.

Mitglied inaktiv - 28.07.2017, 21:22



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