Hallo,
ich habe die letzten 10 Jahre Vollzeit gearbeitet. Wenn ich jetzt für 3 Jahre in den Erziehungsurlaub gehe, und mich meine Chef dann kündigt. Wielange hätte ich Anspruch auf Arbeitslosengeld ? oder gar nicht mehr ?
Ist es evtl. schlauer, nur für 2 Jahre in den Erziehungsurlaub zu gehen, wenn man weiß, dass mann dann sowieso entlassen wird (um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten?) wie lange bleibt dieser Anspruch erhalten ??
Vielen Dank,
Tina
Mitglied inaktiv - 26.09.2004, 11:38
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Erziehungsurlaub ??
Hallo,
wenn man mind. 12 Mo. versicherungspflichtig beschäftigt war erhält man 12 Mo. Arb.-Geld, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht-also eine UNterbringung für das Kind hat. Danach nur noch, wenn man bedürftig ist.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2004
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Erziehungsurlaub ??
Soweit wie ich weiß hast du Anspruch wie immer also 1 Jahr,nur bist du länger wie 3 zu Hause nehmen sie die Tarife die in deinem Job gezahlt werden und man bekommt trotzdem 1 Jahr Arbeitslosengeld.
Bei bis zu 3 Jahren wird das Gehalt genommen und danach das ALG berechnet.
Bei mir war es auch der Fall nur ich bekam im ERZ des ersten Kindes mein 2tes.
Mitglied inaktiv - 27.09.2004, 11:21