Hallo Frau Bader! Im Mai läuft mein Erziehungsurlaub ab, danach werde ich arbeitslos. Insgesamt hatte ich 5 Jahre Erziehungsurlaub (2 Kinder). Vorher habe ich ohne Unterbrechnung 10 Jahre voll gearbeitet. Steht mir nach dieser langen Zeit Arbeitslosengeld zu? Unterbringung der Kinder ist gewährleistet. LG Bienchen
Mitglied inaktiv - 15.11.2003, 13:54