Sehr geehrte Frau Bader,
zum 31.10. endet meine Elternzeit und gleichzeitig mein bisheriges Beschäftigungsverhältnis.
Nur würde ich aber noch gerne 1 oder 2 Jahre für mein Kind zuhause bleiben und mich nicht arbeitslos melden, da ich ja momentan keine Arbeit suche.
Meine Frage ist nun: wenn ich mich in einem Jahr arbeitslos melden würde, hätte ich dann Anspruch auf ALG I (das ich ja jetzt noch nicht in Anspruch nehmen will). Also, kann man den Bezug von ALG I quasi "verschieben"?
Vielen Dank.
von
Oktaevlein
am 06.10.2014, 20:06
Antwort auf:
Anspruch auf Arbeitslosengeld I "verschieben"
Hallo,
Nein das geht nicht
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2014
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I "verschieben"
Du bekommst halt kein ALG1 .. sprich Du musst sehen, wie Du das finanzierst.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 07.10.2014, 10:40
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I "verschieben"
Ja, das ist mir klar, dass ich dann erst mal kein ALG 1 bekomme. Die Frage ist nur, würde ich es theoretisch noch bekommen, sobald ich mich dann eben doch arbeitslos melde, also auch arbeiten möchte?
von
Oktaevlein
am 07.10.2014, 22:22
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I "verschieben"
Hallo,
Also meine Elternzeit endete am 27.12.2013 und mein Arbeitsvertrag auch. Mein Arbeitgeber hatte mir aber mitgeteilt das meine Elternzeit bis zum 18.1.2014 ging. (eines Geburtsdatum vom 2. Kind und anderes vom 1. Kind).
bin dann Anfang Januar, als feststand das mein Arbeitgeber mich nicht wueder nimmt, zum Arbeitsamt gegangen zwecks Arbeitslosengeld 1. Da wurde mir dann mitgeteilt das ich es nicht bekommen würde da ich mich spätestens am 27.12 hätte melden müssen und somit 7 Tage zu spät sei.
Daher denke ich das es bei dir nicht gehen wird.
Lg
von
Dream2014
am 08.10.2014, 13:30
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I "verschieben"
und wurde nach der EZ gekündigt. Habe mich gleich Arbeitslos gemeldet, aber kein ALG beantragt. Ich habe dann ca 3 Jahre auf Minijob gearbeitet und wollte dann wieder TZ arbeiten. Also bin ich wieder zum ARbeitsamt und habe ALG beantragt und auch genehmigt bekommen.
Evtl. habe sich aber auch die Gesetze geändert. Bei mir war das vor 4 Jahren
LG
Peeka
von
peekaboo
am 08.10.2014, 16:39
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I "verschieben"
Hallo,
erkundige Dich doch mal beim Arbeitsamt.
Soweit ich weiß, muss man das Arbeitslosengeld nicht sofort beziehen, der Anspruch geht aber nach spätestens 4 Jahren verloren. Ich glaube mal gelesen zu haben, dass man dafür aber zunächst das Arbeitslosengeld beantragt haben muss und dann quasi vom Anspruch zurücktreten muss.
Warte aber nicht zu lange mit dem Nicht-Arbeiten, denn ich hatte nach mehreren Jahren im Ausland keinen Anspruch mehr darauf, da schon zu viel Zeit vergangen war.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 09.10.2014, 10:08