Frage hier für meine Freundin:
wenn man 10 Monate Arbeitslosengeld I bezogen hat, dann in Mutterschutz geht,
danach 3 Jahre Elternzeit,
bekommt mann dann wieder 12 Monate Arbeitslosengeld,
od. nur noch für die restlichen 2 Monate ?
Danke !
Mitglied inaktiv - 12.03.2008, 21:48
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach Elternzeit
Hallo,
nur noch zwei Monate.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2008
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach Elternzeit
Moin...
man bekommt nur noch die "verbliebene" Zeit, die einem Zusteht...
So hat man es mir mal erklärt...
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 13.03.2008, 08:37
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach Elternzeit
nur doch die restlichen zwei monate.
lg ela
Mitglied inaktiv - 13.03.2008, 09:55
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach Elternzeit
Hallo,
mir wurde auf dem Arbeitsamt empfohlen mich erst frühstens nach 2 Jahren wieder arbeitslos zu melden, weil ich dann wieder Anspruch auf 12 Monate ALG 1 hätte. Am Besten auf dem Arbeitsamt nachfragen.
LG Sibs1
Mitglied inaktiv - 13.03.2008, 20:37
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach Elternzeit
Hallo Sibs1,
und warst du vor der Elternzeit auch schon arbeitslos,
od. berufstätig ?
Weil alle anderen meinten ja,
man hat dann nur noch die Restl. der 12 Monate,
und nicht wieder neue 12 Monate ?
Lg
Lisa
Mitglied inaktiv - 13.03.2008, 21:18
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach Elternzeit
Hallo,
ich war vorher arbeitslos und ALG1 bezogen bis zum Mutterschutz ran.
Ne Freundin von mir hatte das auch schon. Sie war vor der Geburt ihres Kindes arbeitslos und hat nachdem sie 2 Jahre zu hause blieb wieder ein Jahr ALG1 bekommen.
Aber wie gesagt, frage am besten in der Leistungsabteilung Deines Arbeitsamtes nach. Die können Dir helfen. Vielleicht hat sich auch in der Zwischenzeit was geändert.
LG Sibs1
Mitglied inaktiv - 17.03.2008, 07:08