Hallo Frau Bader, Meine erste Frage wäre ob es richtig ist, das ich einen Urlaubsanspruch während eines Beschäftigungsverbotes und im Mutterschutz habe? Dieser verfällt doch während der Elternzeit nicht oder? Sprich ich bin ab mitte Juni im Mutterschutz un davor seit Bekanntgabe der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot und habe also bis Ende Mutterschutz Anspruch seit Anfang des Jahres auf Urlaub?und wenn ich ihn nach der Elternzeit nicht nehmen kann wegen Kündigung muss er mir ausgezahlt werden? Meine zweite Frage wäre, wenn meine Elternzeit bis 23. Juli geht und ich zu Ende Mai kündigen möchte, das ich die normale Kündigungsfrist von 4 Wochen habe. Die 3 Monatige Kündigungsfrist erst gelten würde, wenn ich jetzt zum 23. Juli kündigen würde, sprich zum Ende der Elternzeit. Danke für Ihre Zeit und Ihre Mühe. Liebe Grüße
von Nano22 am 22.04.2020, 07:56