Hallo,
In 2016 war ich in Elternzeit. Hatte zuvor in Vollzeit mit 30 Tagen Urlaub gearbeitet.
Seit 15.09.2016 habe ich dann mit einer 3 Tage Woche als Teilzeit in meiner Elternzeit wieder gearbeitet!
Laut Arbeitgeber stehen mir für 2016 nur 6 Tage Urlaub zu!
Kann das korrekt sein? Wie wird das korrekt berechnet?
Danke für eine Info :-)
von
Milka2308
am 08.12.2017, 10:36
Antwort auf:
Anspruch Urlaub bei Teilzeit Arbeit in Elternzeit
Hallo,
Sie haben Anspruch für Sept. - Dez., aber ja nur 3/5.
Das stimmt also.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2017
Antwort auf:
Anspruch Urlaub bei Teilzeit Arbeit in Elternzeit
Das ist korrekt. Durch die Drei-Tage-Woche verringert sich der Jahresurlaub auf 18 Tage (30÷5×3), und für die Elternzeit-Monate Januar-August wird jeweils 1/12 des Jahresurlaubs gekürzt. Es bleibt 1/3 des Jahresurlaubs übrig, also 6 Tage.
Mitglied inaktiv - 08.12.2017, 19:44
Antwort auf:
Anspruch Urlaub bei Teilzeit Arbeit in Elternzeit
Du mußt dafür aber auch nur 3 Tage Urlaub einreichen, um eine ganze Woche frei zu haben. In so fern entsteht also keine Kürzung des tatsächlichen Urlaubs.
von
cube
am 09.12.2017, 10:03