Ich bin alleinerziehend und wohne mit meinem Sohn alleine - ohne den Vater. Dieser möchte sich (offensichtlich) nicht an unsere mündlichen Vereinbarungen bezüglich Unterhaltszahlung halten. Welchen Anspruch habe ich in Bezug auf Unterhalt für das Kind? Muss ich das in jedem Falle gerichtlich sichern oder gibt es gütliche Wege?
Mitglied inaktiv - 29.01.2005, 17:08
Antwort auf:
Anspruch Unterhalt Alleinerziehend
Hallo,
am besten unterschreibt er beim Jugendamt eine entsprechende Urkunde-das ist billig und für alle gut.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2005
Antwort auf:
Anspruch Unterhalt Alleinerziehend
hallo,
du könntest beim familiengericht einen unterhaltstitel erwirken.
möglich ist aber auch, nachdem du beim jugendamt die beistandschaft beantragt hast, das das jugendamt den unterhalt berechnet und eine unterhaltsurkunde ausstellt, die ist dann für den vater kostenlos.
gruß
Mitglied inaktiv - 29.01.2005, 17:45
Antwort auf:
Anspruch Unterhalt Alleinerziehend
Wichtig ist: Ihn wegen des fehlenden Unterhaltes in Verzug zu setzen!
Das ist wichtig, denn Unterghalt kann eigentlich nicht für die vergangenheit nachgefordert werden, wenn er nicht in verzug ist, oder Du eine Verpflichtung seinerseit nachweisen kannst.
Mache ihm klar: ebntweder er zahlt freiwillig, oder Du klagst, das kostet ihn dann so richtig Geld zusätzlich!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 30.01.2005, 20:17