Frage: Anspruch Trennungsunterhalt

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich haben uns nach 13 Jahren Ehe getrennt. Jetzt steht die 'Frage im Raum Trennunsunterhalt ja oder nein? Wir sind beide berufstätig. Ich habe ein Nettoeinkommen von 800,- (Brutto 1.200), mein Ehemann hat ein Nettoeinkommen von ca. 1.600 ,- (Brutto ca. 2400). Er zahlt Unterhalt für ein 12jähriges Kind, 500 ,- Miete, einen alten Kredit und einen Autokredit von 110,- im Monat. Den Wagen habe ich zur freien Verfügung, das heißt ich nutze ihn jeden Tag für die Fahrt zur Arbeit und um unser Kind zu fahren. Kurz unt gut, können Sie mir pauschal sagen ob ich einen Anspruch auf Trennungsunterhalt habe? LG N.

von nalima am 06.09.2013, 17:46



Antwort auf: Anspruch Trennungsunterhalt

Hallo, nein, pauschal geht nicht, das muss ausgerechnet werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2013



Antwort auf: Anspruch Trennungsunterhalt

Nach Unterhalt fürs Kind, Kredit für ein Auto welches Du nutzt ist er schon unter seinem Selbstbehalt. Von daher würde ich da gar nix ansprechen, denn wenn er sein Einkommen bereinigt ( Arbeitsweg, Werbungskosten etc. ) , dann wird es weitaus weniger werden als Du jetzt bekommst.

von Sternenschnuppe am 06.09.2013, 18:29



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