Anspruch Sonderzahlung - in welcher Höhe?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch Sonderzahlung - in welcher Höhe?

Hallo, mein Arbeitgeber feiert dieses Jahr 150jährigen Firmenjub. Es soll eine Sonderzahlung von 40 euro pro Jahr Betriebszugehörigkeit geben. Jetzt höre ich, dass man bei freiwilligen Sonderzahlungen nicht immer automatisch Anspruch auf den vollen Betrag hat. Wie sieht das jetzt für in Elternzeit sein aus. Auch wie wird die vorherige Betriebszugehörigkeit gerechnet? Kann man nach 15 Jahren Vollzeit und dann 3 Jahre Teilzeit für die ganze Zeit als TZ berechnet werden? (also 18 Jahre bei der Firma) Gibt es Gesetze hierüber, wo man sich informieren kann und auch über die Berechnung der Formel evtl.??????? Vielen Dank. Gabi17

Mitglied inaktiv - 31.05.2008, 14:55



Antwort auf: Anspruch Sonderzahlung - in welcher Höhe?

Hallo, zur Betriebszugehörigkeit gehören auch die EZ-Jahre. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.06.2008



Antwort auf: Anspruch Sonderzahlung - in welcher Höhe?

Bei uns gibt es für solche Sonderzahlungen oft Betriebsvereinbarungen über den Betriebsrat - leider gelten die immer nur für Mitarbeiter mit aktiven Arbeitsverhältnissen - da gibt es in der Elternzeit nichts. Ist man aber aktiv, werden die EZ-Zeiten mitgerechnet.

Mitglied inaktiv - 31.05.2008, 21:49



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