Frage: Anspruch Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 15. Februar 2014 entbunden, 7 Wochen vor dem eigentlichen Geburtstermin. Der Mutterschutz wäre also erst noch losgegangen. Nun stellt sich mir die Frage, wie lange ich zu Hause bleiben kann, wenn geplant ist, ein Jahr Elternzeit zu nehmen? Bei Frühgeburten heißt es ja, dass sich der Mutterschutz auf 12 Wochen erhöht. Heißt das, dass zu dem Jahr Elternzeit noch der zusätzliche Mutterschutz hinzukommt? Oder verringert sich einfach die Elternzeit und man bekommt aber die 12 Wochen Mutterschaftsgeld anstatt 8 Wochen? Ich hoffe, Sie wissen, was ich meine. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus. S. Uhlmann

von Sylvie1984 am 20.02.2014, 17:29



Antwort auf: Anspruch Mutterschutz

Hallo, wenn es eine attestierte Frühgeburt war, haben Sie 12 Wo. nach und auch noch die 6 Wochen vor der Geburt. Sie könenn also 18 Wo. MG bekommen - und danach nach Wunsch in EZ gehen (Frist 7 Wo vor Beginn) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2014



Antwort auf: Anspruch Mutterschutz

Elternzeit geht immer ab Geburt , Du kannst beim AG genau das melden bis wann Du nehmen möchtest. Empfehle aber dringend zwei Jahre zu nehmen und dann reinzuschreiben ab wann Du Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest. Wenn es Teilzeit sein soll. Denn bis 30 Wochenstunden geht auch in der Elternzeit. Durch die Frühgeburt hast Du mehr Mutterschutz und somit länger volles Gehalt bevor das Elterngeld dann bis zum 1. Geb. gezahlt wird. Ich meine es sind insgesamt 18 Wochen. 12 Wochen danach wegen Frühchen und die 6 die Dir fehlten. Alles Gute für Euch.

von Sternenschnuppe am 20.02.2014, 18:07



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