Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Mein zweites Kind müsste im September dieses Jahres kommen. (Da bin ich auch noch im Elternzeit) Ich habe gelesen, dass durch Beendigung der Elternzeit für mein erstes Kind und gleichzeitige Beantragung der Elternzeit für das zweite Kind (ab ein Tag vor der Mutterschutzzeit) ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätte. Die KK würde hierzu 13 € zahlen und den Rest der AG aufstocken. Ich würde in den kommenden Tagen bei einem Minijob (450€Basis) bei einem anderen AG (komplett anderer Branchenbereich) etwas aushelfen und etwas dazuverdienen wollen, das später bei der Elterngeldstelle die Monate nicht auf 0 € sondern wenigstens 450€ laufen. Meine Frage ist, trotz des Minijobs bekomme ich dann trotzdem von meinem ersten AG (da wo ich mich im Elternzeit befinde) mein Gehalt aufgestockt? Oder kann er sagen, dass der Minijob-AG es zahlen soll? (Sonst würde ich lieber dann beim Minijob absagen. Den der finanzielle Unterschied ist hoch.) Und wie läuft das ab, muss ich direkt ein Tag bevor ich in Mutterschutz komme den formlosen Brief beim AG abgeben? Oder geht es auch Monate davor? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
von Kirsche9 am 20.03.2019, 21:19