Anspruch KiTa Platz für Kind unter erstem Lebensjahr?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch KiTa Platz für Kind unter erstem Lebensjahr?

Hallo, ich habe mein Kind (Geburtstermin April 2013) frühzeitig für Sept. 2013 zur KiTa angemeldet. Nun habe ich eine Absage erhalten, da über 1-Jährige Kinder (die weiter hinten in der Warteliste sind) bevorzugt werden (da Anspruch auf KiTa-Platz). Zudem ist es ein Geschwisterkind (mein 1. Kind ist bereits in der besagten Krippe). Kann ich da noch argumentieren oder muss ich das hinnehmen? Danke

von Emessy am 19.03.2013, 13:39



Antwort auf: Anspruch KiTa Platz für Kind unter erstem Lebensjahr?

Hallo, einen Rechtsanspruch hat man erst ab dem 1. Geb. Evtl. zahlt das ARbeitsamt eine Tagesmutter. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2013



Antwort auf: Anspruch KiTa Platz für Kind unter erstem Lebensjahr?

Ähmm, hier würdest du auch eine Absage bekommen. Weil Antrag auf KiTa erst ab Geburt möglich, vorher nicht. Das handhaben IMO auch viele Städte und Gemeinden so. ich weiß, bei einigen kann man sich auch schon in der SS auf wartelisten setzen lassen, aber viele machen das eben nicht. oder bevorzugend ann eben Kinder welche bereits geboren sind. Ansonsten hast du nur einen Anspruch auf eine Betreuung, nicht auf einen Kita-Platz, sprich auch Tagesmutter wäre eine Option. Welche ich persönlich bei einem Säugling auch besser finde. Gibt ja genügend sehr gut qualifizierte Erzieherinnen, welche als Tagesmutter arbeiten. Vielleicht schaust du also mal in die Richtung.

Mitglied inaktiv - 19.03.2013, 15:13



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