Sehr geehrte Frau Bader,
da sich mein Arbeitgeber momentan in Schweigen hüllt, möchte ich Sie um Hilfe bitten:
Mein jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage. Mein voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 16.10.09, mein letzter Arbeitstag der 03.09.09, ab 04.09.09 ist Mutterschutz. Der letzte Tag des Mutterschutzes wäre der 11.12.09. Ich plane danach in die Elternzeit zu gehen.
Wieviele Tage Urlaub stehen mir rechtlich zu? 27, 5 Tage ( anteilig Januar bis November), 30 Tage (inkl. Dezember, obwohl der MuSchu am 11.12.endet) oder evtl. nur anteilig von Januar bis August?
Kann ich diese gesamten Urlaubstage vor dem MuSchu nehmen oder kann ich die Tage, die ich während der MuSchu-Frist aufbaue, erst nehmen, wenn ich wieder im Arbeitsverhältnis stehe?
Danke für Ihr Feedback.
Grüße!
Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 16:12
Antwort auf:
Anspruch Erholungsurlaub vor Mutterschutz
Hallo,
man hat Urlaubsansprüch einschließlich des Monats, in dem der Mutterschutz endet.
Und kann, wenn keine betrieblichen Belange entgegenstehen, den Urlaub nehmen, wenn er entstanden ist.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2009
Antwort auf:
Anspruch Erholungsurlaub vor Mutterschutz
Die Suchfunktion hätte auch weitergeholfen...
Aber auch nochmal:
Dein Anspruch besteht für das ganze Jahr 2009, da der MuSchu bis in den Dez. geht.
Den Urlaub kannst Du (wenn der AG zustimmt) auch schon vor dem Muschu nehmen.
Oder eben Teile bis nach der MuSchu/der EZ aufheben.
Lies mal § 17 BEEG.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 07.05.2009, 09:44
Antwort auf:
Anspruch Erholungsurlaub vor Mutterschutz
Hallo Dèsirée,
danke für Deine Info, das mit der Suchfunktion hatte ich irgendwie noch gar nicht gesehen. Ich bin noch nicht allzu lange in dem Forum dabei :-))
Beim nächsten Mal werde ich den Hinweis beachten!
Beste Grüße
Silke
Mitglied inaktiv - 07.05.2009, 11:50