Hallo! Hätte mal eine frage ? Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub,werde nächstes Jahr im Juli anfangen! Wenn ich jetzt zum beispiel nächstes Jahr Ferbruar März rum schwanger wäre müsste ich ja bis zum Mutterschutz paar Monate arbeiten gehen.Meine frage ist ,hätte ich dann Anspruch auf Elterngel ,wenn ich zum bsp.nur 4-5 Monate arbeiten gehe? Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 22.01.2009, 22:27