Meine Schwägerin ist schwanger geworden, war zu dem Zeitpunkt noch in der Probezeit in einer kleinen Firma.
Sie bekam daraufhin die Kündigung, welche per Gerichtsurteil nicht rechtens war.
Nun ist sich meine Schwägerin sicher, dass sie nach einem Jahr Elternzeit auf alle Fälle gekündigt wird.
Hat sie danach Anspruch auf Arbeitslosengeld oder ALG II? Und wenn ja, für wie lange?
Beim Arbeitsamt hat sie bis jetzt noch keine richtige Antwort bekommen.
Vielen Dank im Vorraus!
MfG Anja
Mitglied inaktiv - 25.02.2006, 19:37
Antwort auf:
Anspruch Arbeitslosengeld
Halo,
wenn sie die Anwartschaften erfüllt (=mind. 12 Monate in die Areitslosenversicherung eingezahlt hat)
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2006
Antwort auf:
Anspruch Arbeitslosengeld
grundsätzlich ja, hängt davon ab wielange sie gearbeitet hat vor der ez. nur wird das alg dann nach fiktivem einkommen berechnet, grundlage sind die letzten 3 jahre einkommen. wenn sie nur 1 jahr ez hatte und davor gearbeitet hat hat sie auch anspruch.
Mitglied inaktiv - 27.02.2006, 08:04