Hallo, ich bin zum 31.01.13 arbeitlos geworden und habe ab dem 01.02. ALG I bewilligt bekommen. Anstatt einer neuen Tätigkeit, habe ich beschlossen ab April ein Studium aufzunehmen. Ich bin bereits zugelassen und die Arge ist darüber informiert und einverstanden. Ab dem 15.04. bin ich demnach nicht mehr arbeitslos. Nun bin ich schwanger geworden, allerdings erst in der 6. Woche mit Termin Anfang Oktober. Meine Fragen: Wann muss ich die Arge über die Schwangerschaft informieren? 6. SSW erscheint mir zu früh, gibt es dazu eine Vorgabe? Ich möchte trotzdem das Studium aufnehmen, das 1. Semester fertigstellen und mich direkt für das 2. Semester beurlauben. Kann ich mich Mitte Juli, wenn das 1. Semester beendet ist, wieder arbeitslos melden? Und habe ich dann wieder Anspruch auf die Höhe des aktuell genehmigten ALGs I? Oder macht es in dieser Situation wenig Sinn das Studium überhaupt erst aufzunehmen? Danke für Ihre Hilfe!
von Mogul am 09.02.2013, 19:08