Frage: Anspruch ALG I und Studium

Hallo, ich bin zum 31.01.13 arbeitlos geworden und habe ab dem 01.02. ALG I bewilligt bekommen. Anstatt einer neuen Tätigkeit, habe ich beschlossen ab April ein Studium aufzunehmen. Ich bin bereits zugelassen und die Arge ist darüber informiert und einverstanden. Ab dem 15.04. bin ich demnach nicht mehr arbeitslos. Nun bin ich schwanger geworden, allerdings erst in der 6. Woche mit Termin Anfang Oktober. Meine Fragen: Wann muss ich die Arge über die Schwangerschaft informieren? 6. SSW erscheint mir zu früh, gibt es dazu eine Vorgabe? Ich möchte trotzdem das Studium aufnehmen, das 1. Semester fertigstellen und mich direkt für das 2. Semester beurlauben. Kann ich mich Mitte Juli, wenn das 1. Semester beendet ist, wieder arbeitslos melden? Und habe ich dann wieder Anspruch auf die Höhe des aktuell genehmigten ALGs I? Oder macht es in dieser Situation wenig Sinn das Studium überhaupt erst aufzunehmen? Danke für Ihre Hilfe!

von Mogul am 09.02.2013, 19:08



Antwort auf: Anspruch ALG I und Studium

Hallo, wenn Sie studieren, bekommen Sie doch eigentlich kein Arbeitslosengeld sondern BAföG, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Am besten sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2013



Antwort auf: Anspruch ALG I und Studium

Wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, bekommst Du kein ALG I. ALG I gibt es auch nicht von der Arge, sondern von der Bundesagentur für Arbeit. Deine Angaben sind etwas verwirrend. Soweit ich informiert bin, erhält ein immatrikulierter Student weder ALG I noch ALG II

Mitglied inaktiv - 12.02.2013, 14:36



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