Anschnallpflicht von Schutzbefohlenen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anschnallpflicht von Schutzbefohlenen

Hallo Frau Bader! Der Vater meines 4jährigen Sohnes und ich leben getrennt. Regelmäßig holt er den Kleinen aber. Doch trotz reden meinerseits kann ich ihn nicht dazu bringen Tim regelmäßig im auto anzuschnallen. Einen entsprechenden Kindersitz habe ich ihm besorgt. Und, selbst wenn er Tim denn mal anschnallt, nimmt er andere unangeschnallt mit, die ja auch für einen Angeschnallten im Falle eines Unfalls gefährlich werden können. Habe ich irgendeine Handhabe, dass ich ihn verpflichten kann Tim anzuschnallen? Und nur mit auch angeschnallten Personen zu transportieren? Reden nützt leider überhaupt nichts, da seinerseits sehr viel verletzte Eitelkeit im Spiel ist. Vielen Dank für Ihren Rat! Martina

Mitglied inaktiv - 26.11.2005, 19:04



Antwort auf: Anschnallpflicht von Schutzbefohlenen

Hallo, ich würde da mal das JA einschalten bzw. eine RA, wenn Sie einen haben. Da droht Gefahr für Leib u Leben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.11.2005