Anschlussfrage erlaubt??? (Frage v. 23.07.2011 10:46- Wunschkind29.02.2012)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anschlussfrage erlaubt??? (Frage v. 23.07.2011 10:46- Wunschkind29.02.2012)

Liebe Frau Bader, ich Danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort - die hat mir sehr weitergeholfen. Nun ist es so, dass ich kein Berufsverbot vorerst bekomme, da es mir wieder besser geht und mein Arzt keine Notwedigkeit eines BV´s sieht. Ich bin als reine Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin eingestellt mit einem Grundgehalt von 500Euro (wie schon geschrieben- Frage v. 23.07.2011 10:46- Wunschkind29.02.2012). Ich darf/sollte laut MuschG und Empfehlung der BZäK nicht mehr Behandeln, da ich Angestellt und nicht Selbstständig bin. Was passiert nun? Was habe ich für Rechte und woran muss ich mich halten...: 1. wenn keine Prophylaxe einbestellt ist, muss ich dann zur Arbeit kommen? 2. muss ich meine Zeit absitzen um mein Grundgehalt zu bekommen oder kann ich dann auch zu Hause bleiben??? (Zur zeit ist es so dass ich nicht zur arbeit kommen muss/brauch, wenn zb dienstag keine Prophylaxe einbestellt ist weil es heist das ich ja auch nichts verdiene und so "umsonnst" da bin ...) Mein Chef weis noch nichts ich bin in der 10. Woche und arbeite noch (natürlich unter vollschutz! ) 3. Wann MUSS ich meinem Chef von meiner Schwangerschaft unterrichten??? hoffe das es für Sie plausiebel klingt. Mit herzlichen Grüßen Leeni

Mitglied inaktiv - 28.07.2011, 00:13



Antwort auf: Anschlussfrage erlaubt??? (Frage v. 23.07.2011 10:46- Wunschkind29.02.2012)

Hallo, 1. Ja, der Arzt darf Sie anderweitig einsetzen (gleicher Lohn) 2. Nicht, wenn der AG Sie anders einsetzen kann 3. Eigentlich sofort, aber es opassiert nichts, wenn Sie es nicht tun (außer, dass er das MuSchG nicht einhalten kann) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2011



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