Hallo, ich hatte diese Frage schon mal gestellt, aber ich glaube, sie ist untergegangen: Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe. Wenn der Unterhaltsbetrag bei z. B. 300 Euro läge und die Netto-Ausbildungsvergütung bei z. B. 400 Euro, dann würden 90 Euro von den 400 Euro abgezogen = 310 Euro. Die Hälfte dieser 310 Euro würde vom Unterhaltsbetrag abgezogen und zu zahlen wären dann 145 Euro? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 16.07.2007, 11:26