Anrecht auf Erziehungsurlaub/Arbeitsplatz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anrecht auf Erziehungsurlaub/Arbeitsplatz?

Hallo, Ich arbeite seit September '02 (20 Std./Wo.)bei meinem jetzigen AG(priv.Pflegedienst)! Im März '04 bekomme ich Nachwuchs und möchte danach für 2 Jahre in Erziehungsurlaub gehen. Nun Meine Frage: Kann mir mein AG aufgrund geringer Betriebszugehörigkeit oder anderen Gründen, nach dem Erziehungsurlaub einen Arbeitsplatz oder sogar den 2 jährigen EU verweigern?? Vielen Dank!!

Mitglied inaktiv - 14.10.2003, 13:27



Antwort auf: Anrecht auf Erziehungsurlaub/Arbeitsplatz?

Hallo, nein. Das ist unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2003



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