Hallo, Ich arbeite seit September '02 (20 Std./Wo.)bei meinem jetzigen AG(priv.Pflegedienst)! Im März '04 bekomme ich Nachwuchs und möchte danach für 2 Jahre in Erziehungsurlaub gehen. Nun Meine Frage: Kann mir mein AG aufgrund geringer Betriebszugehörigkeit oder anderen Gründen, nach dem Erziehungsurlaub einen Arbeitsplatz oder sogar den 2 jährigen EU verweigern?? Vielen Dank!!
Mitglied inaktiv - 14.10.2003, 13:27