Frage: Anrecht auf Arbeitslosenhilfe

Hallo Frau Bade, mein Sohn ist 15 Monate alt,und ich habe nach seiner geburt in meiner alten Firma Teilzeit weiter gearbeitet.Da mein sohn eine behinderung hat( Down Syndrom )und ich es nicht mehr schaffe so zu arbeiten möchte ich gerne in den Erziehungsurlaub gehen. PS. Bin alleinerziehend Welche Unterstützungen gibt es? Bekomme momentan Erziehungsgeld,Kindergeld und Unterhalt für Jan. Steht mir Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe zu? Ich hoffe Sie können uns helfen Vielen Dank Sanny + Jan

Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 17:57



Antwort auf: Anrecht auf Arbeitslosenhilfe

Liebe Sanny, sind Sie im EU und arbeiten in diesem Teilzeit oder haben Sie ohne EU die Zeit dauerhaft verkürzt? Danach entscheidet sich, ob Sie, wenn überhaupt, voll oder nur ein halbes Jahr Arbeitslosengeld erhalten. Ohne nähere Kenntnisse dazu kann ich schlecht sagen, ob Ihnen Arbeitslosengeld zusteht. Schauen Sie mal auf www.bma.de, da stehen die genauen Voraussetzungen, am besten lassen Sie sich beim Arbeitsamt beraten. Wenn Sie ArbGeld bekommen, werden Sie keine Sozialhilfe erhalten, ebensonicht, wenn Sie im EU sind. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.09.2001



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