Sehr geehrte Frau Bader,
seit dem 09.11.03 befinde ich mich nach meiner Elternzeit nun wieder in einem Beschäftigungsverhältnis bei meinem alten Arbeitgeber. Mir wurde nun diskret mitgeteilt, das ich wohl in den nächsten Tagen meine Kündigung erhalten werde. Meine Frage ist nun, obwohl ich zwei Jahre Elternzeit genommen habe, ob ich trotzdem wenn ich jetzt arbeitlos werden sollte, abrecht auf Arbeitslosengeld habe. Ich danke für Ihre beldige Antwort.
Mitglied inaktiv - 25.11.2003, 20:52
Antwort auf:
Anrecht auf Arbeitslosengeld
Hallo,
wenn die Kinder untergebracht sind und man dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung steht, ja. Sonst nur anteilig.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2003
Antwort auf:
Anrecht auf Arbeitslosengeld
Hallo,
soweit ich weiß ja, da Sie ja in einem Arbeitsverhältnis stehen. Allerdings müssen Sie auch die Betreuung des Kindes gewährleisten können.
Z. B. Sie bekommen kein Volles ALO Geld, sollten Sie nur 4 Stunden Betreuung für das/die Kinder haben.
LG
Peekaboo
Mitglied inaktiv - 26.11.2003, 07:26
Antwort auf:
Anrecht auf Arbeitslosengeld
Hallo, danke für die Antwort. Soll das heißen ich bekomme nur ALOG wenn ich keine Betreuung für meine Tochter habe? Oder wie soll ich das verstehen?
Mitglied inaktiv - 26.11.2003, 13:19
Antwort auf:
Anrecht auf Arbeitslosengeld
Nein umgekehrt ! Du bekommst nur Arbeitslosengeld für die Zeit wo du eine Betreuung hast !
Mitglied inaktiv - 26.11.2003, 13:31