Hallo Frau Bader, während des Mutterschutzes (bis Ende des Jahres) stehen mir seitens meines Arbeitgebers im November das Weihnachtsgeld sowie ein Bonus für vor der Geburt geleistete Überstunden zu. Ferner werde ich im April 2009 meine Bonuszahlung für das Geschäftsjahr 2008 (betrifft also ebenfalls die Zeit vor der Geburt) erhalten. Diese (Einmal-)Zahlungen werden ja bei der Berechnung des Elterngeldes grundsätzlich nicht in das Gehalt der 12 Monate vor der Geburt einbezogen. Nun aber meine Frage: Werden diese Beträge bei der Berechnung des Elterngeldes auf das künftige Nettogehalt nach der Geburt angerechnet, selbst wenn ich in dieser Zeit nicht arbeiten würde (und damit auch kein Gehalt beziehe)? Oder werden diese Sonderzahlungen für die Berechnung des Elterngeldes ignoriert, da sie sich auf den Zeitraum vor der Geburt beziehen? Aus der Gehaltsabrechnung lässt sich leider nicht ablesen, dass sich der Bonus auf das vorangegangene Geschäftsjahr und damit die Zeit vor der Geburt bezieht. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen, M. Schneider
Mitglied inaktiv - 09.10.2008, 14:21