Hallo,
ich habe im Mai 2015 entbunden. Mein Arbeitgeber versäumte mir den Resturlaub im März (vor dem Mutterschutz) auszuzahlen. Hat dies nun rückwirkend für März nachgeholt. Wird mir der ausgezahlte Urlaub trotzdem auf das Elterngeld angerechnet? Den Urlaub nach der Elternzeit zu nehmen ist definitiv keine Option.
von
Hatschi-Blümchen
am 19.10.2015, 22:27
Antwort auf:
Anrechnung rückwirkend gezahlter Urlaubsabgeltung während der Elternzeit
Hallo,
ds kommt darauf an, wie er es deklsriert. Einmalzahlungenwerden nicjht berücksichtigt (Urlaubsgeld), Lohn ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2015
Antwort auf:
Anrechnung rückwirkend gezahlter Urlaubsabgeltung während der Elternzeit
Auch wenn es für DICH keine Option ist:
Das ist dem Gesetzgeber egal. Urlaub darf nicht während eines andauernden Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt werden. Auch nicht während eines ruhenden.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 20.10.2015, 00:37
Antwort auf:
Anrechnung rückwirkend gezahlter Urlaubsabgeltung während der Elternzeit
Es ist keine Option, weil der Arbeitsplatz von heute auf morgen nicht mehr existiert. Das AV ist seit 30.09.15 beendet.
Gruss
Blümchen
von
Hatschi-Blümchen
am 20.10.2015, 11:06
Antwort auf:
Anrechnung rückwirkend gezahlter Urlaubsabgeltung während der Elternzeit
Hallo,
wieso wurde das AV in der Elternzeit beendet? Existiert der Arbeitgeber nicht mehr?
LG
Lina
von
Lina_100
am 20.10.2015, 19:59