Hallo Frau Bader, seit März 2001 befinde ich mich im Erziehungsurlaub. Da mein Arbeitgeber Stellen abbaut hat er mir einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung angeboten. Diesen Aufhebungsvertrag möchte ich gerne annehmen. Da ich seit Juni wieder stundenweise arbeite wurde mir das Erziehungsgeld gekürzt, bzw. gestrichen (im Juni 30 Wochenstunden und ab Juli 10 Wochenstunden). Wird mir nun meine Abfindung ebenfalls auf das Erziehungsgeld angerechnet?
Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 12:24