Anrechnung einer Abfindung ans Erziehungsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anrechnung einer Abfindung ans Erziehungsgeld

Hallo Frau Bader, seit März 2001 befinde ich mich im Erziehungsurlaub. Da mein Arbeitgeber Stellen abbaut hat er mir einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung angeboten. Diesen Aufhebungsvertrag möchte ich gerne annehmen. Da ich seit Juni wieder stundenweise arbeite wurde mir das Erziehungsgeld gekürzt, bzw. gestrichen (im Juni 30 Wochenstunden und ab Juli 10 Wochenstunden). Wird mir nun meine Abfindung ebenfalls auf das Erziehungsgeld angerechnet?

Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 12:24



Antwort auf: Anrechnung einer Abfindung ans Erziehungsgeld

Liebe Some, grds. zählen Abfindungen zum Einkommen und werden auch angerechnet. Maßgebend für den Anspruch auf EG im 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im folgenden Jahr. Ich würde es aber trotzdem melden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.09.2001



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