Hallo Fr. Bader, ich befinde mich zur Zeit in Mutterschutz und beziehe Elterngeld seit einem halben Jahr. Ab Oktober kann ich auf Wunsch von meinem Arbeitgeber die Arbeit in Teilzeit ( ca. 15 Stunden /Woche) wieder aufnehmen. Meine Fragen: Wie wird mein Einkommen mit dem Elterngeld verrechnet? Wird mein erzieltes Einkommen eins zu eins vom bezogenen Elterngeld abgezogen? oder ist das prozentual geregelt? Werden in die Rentenkasse weiterhin meine Beiträge einfliessen, wenn ich mich dazu entschließe das Arbeitsverhältnis auf Minijob Basis aufzunehmen? Vielen Dank im voraus. Gruß Nesli
Mitglied inaktiv - 26.08.2008, 20:07