Ich bin seit Juni 2002 im Erziehungsurlaub. Bis Dezember 2002 habe ich Erziehungsgeld erhalten, danach aufgrund des Verdienstes meines Mannes nicht mehr. Nun wird er evtl arbeitslos. Wird das Arbeitslosengeld als Einkommen gezählt und angerechnet oder nicht? Ich finde im Bundeserziehungsgeldgesetz leider keinen Passus zum Arbeitslosengeld des Ehemannes (ich bleibe weiterhin Erziehungsgeldberechtigte). Vielen Dank für ihre Mühe Katrin
Mitglied inaktiv - 09.05.2003, 10:38