Sehr geehrte Frau Bader,
seit 1.1.2001 hat sich einiges geändert zum Thema EU und EZ und die Anrechnung der Babyjahre bei der Berrechnung der Rente.
In unserem Fall ist es so: Mein Mann nimmt ein Jahr EZ (da er seit der Geburt meines Sohnes am 8.10.99 arbeitslos ist) und ich gehe nach dem gesetzlichen Mutterschutz und meinem darangehängten Jahresurlaub wieder arbeiten (meine Tochter wurde am 18.02.01 geboren). Wem werden/bzw.wurden die Babyjahre angerechnet? Uns beiden, oder nur meinem Mann, und wenn ja wieviele?
Wie war diese Regelung 1999? Da hatten wir dasselbe Spiel ja mit unserem Sohn. Und, spielt die Arbeitslosigkeit meines Mannes eine Rolle? Werden diese Babyjahre nur Berufstätigen angerechnet?
Ich weiß, das sind viele Fragen aufeinmal, aber ich wäre Ihnen sehr dankbar für deren Beantwortung!
Liebe Grüße,
Saadet
Mitglied inaktiv - 28.05.2001, 22:00
Antwort auf:
Anrechnung der Babyjahre auf die Rente
Grundsätzlich werden erst mal der Mutter die Kindererziehungszeiten (so heißt das ganz genau) angerechnet.
Wenn Ihr dies ändern wollt, so müßt Ihr Euch mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger (BfA oder LVA)in Verbiindung setzen.
Die Übertragung auf den Vater ist möglich, muß aber extra veranlasst werden.
Ich stecke da auch grad mittendrin und kann Euch nur raten, mit der Versicherungsanstalt einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Désirée
Mitglied inaktiv - 29.05.2001, 10:45
Antwort auf:
Anrechnung der Babyjahre auf die Rente
Hallo, Desiree,
vielen Dank für Deine Antwort! Wieviele Jahre werden denn angerechnet?
Liebe Grüße,
Saadet
Mitglied inaktiv - 30.05.2001, 14:33
Antwort auf:
Anrechnung der Babyjahre auf die Rente
Für Kinder, die ab 1992 geboren sind werden pro Kind drei Jahre "Kindererziehungszeit" angerechnet.
Es wird aber nicht der eigene Verdienst zugrunde gelegt, sondern der Durchschnittverdienst in D, der so ganz grob bei 4.400 (Brutto) liegt.
Man bekommt also pro Monat für drei Jahre einen "Kinderverdienst" von ca. 4.400,- DM auf das Rentenkonto gutgeschrieben.
Zusatz:
Mit dem Rentenreformgesetz 1999 der vormaligen Regierung wurde beschlossen, den Wert für Kindererziehungszeiten stufenweise von vorher 75 Prozent auf 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes zu erhöhen. Die Erhöhung begann bei der Rentenanpassung zum 01.07.1998 auf 85 Prozent; ab 01.07.1999 wurde sie auf 90 Prozent fortgeführt. Ab 01.07.2000 sind die Kindererziehungszeiten im Monatsbetrag der Rente mit 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes berücksichtigt. Außerdem werden die Kindererziehungszeiten nicht mehr wertmäßig von gleichzeitig vorhandenen anderen Beitragszeiten ganz oder teilweise verdrängt.
So, ich hoffe das hilft,
Désirée
Quelle u. a. :
http://www.berhorst-net.de/erz_zeit.html
Mitglied inaktiv - 31.05.2001, 08:15
Antwort auf:
Anrechnung der Babyjahre auf die Rente
Hallo Desiree,
nochmals Danke für Deine Antwort!
So ganz klar ist es mir aber leider immer noch nicht. Meinst Du, das man diese Jahre und Beträge auch dann angerechnet bekommt, wenn man, so wie ich, nach dem gesetzlichen Mutterschutz wieder arbeitet - also sowohl das Erarbeitete als auch die "Babyjahre"?! Das kann ich mir jetzt eigentlich, bei unserer "familienfreundlichen" (ist sarkastisch gemeint) Politik hier in Deutschland eher nicht vorstellen. Wahrscheinlich habe ich das falsch verstanden.
Außerdem können mein Mann und ich uns nur ein Jahr Erziehungsurlaub leisten (leider - aber wie weit reicht schon ein Gehalt im Monat! Und da wundern sich die Politker noch, das die Geburtenzahl rückläufig ist!)
Wird uns - meinem Mann oder mir - dann auch nur ein Jahr angerechnet? Ich finde das alles echt verwirrend - tut mir leid, falls ich begriffsstutzig wirke - muß wohl noch an den HOrmonen liegen, die man während des Stillens noch produziert.
Liebe Grüße,
Saadet
Mitglied inaktiv - 03.06.2001, 21:52