hallo frau bader, ich habe gelesen, dass hinterbliebenenrenten anrechnungsfrei bei der berechnung von ALG II sind. meine tochter und ich bekommen halbwaisen-/bzw. erziehungsrente und da ich kürzlich zwillinge geboren habe bekommen wir zusätzlich ALG II, auf die unsere renten voll angerechnet werden. ist das richtig ? oder sind hinterbliebenenrenten eigentlich nicht anzurechnen bei der berechnung von ALG II ? viele grüsse stephanie
Mitglied inaktiv - 27.07.2008, 21:16