Frage: Anrechnung Elternzeit

Hallo. Ich habe heute wieder angefangen nach zwei Jahren Elternzeit zu arbeiten. Ich arbeite an einer Bank und der Chef sagte mir, das die Elternzeit nicht auf die Berufsjahre angerechnet wird bei der Lohnzahlung. Bin quasi im selben Jahr eingestuft wie ich auch vorher war.... Zählt das denn wirklich nicht mit und wenn doch, wo steht das evtl geregelt, wenns im Tarifvertrag nicht steht. LG Madeleine

Mitglied inaktiv - 24.09.2008, 09:58



Antwort auf: Anrechnung Elternzeit

Hallo, das ist eine Sache, die sich aus dem Tarifvertrag regeln sollte. Wenn nicht, gibt es Urteile, wonach kein Anspruch besteht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2008



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