Hallo, da man überall was anderes liest, frag ich mal hier.
Wie ist das nun mit der Anrechnung von Einkommen während des Elterngeldbezugs? Ich weiß, dass es bei "normalem" Elterngeld angerechnet wird (hatte das in meiner ersten Elternzeit).
Bei Elterngeld Plus - wird Einkommen
A) komplett nicht angerechnet, gibt es also "on top"
B) im ersten Lebensjahr des Kindes angerechnet, im zweiten nicht?
C) komplett angerechnet?
(Wobei C ja dann wie "normales" Elterngeld mit einer Splittung auf 2 Jahre wäre.)
Danke für eine Aufhellung des Sachverhalts.
von
An77
am 26.06.2016, 07:52
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Anrechnung Einkommen Elterngeld/ Elterngeld Plus
Hallo,
im ersten Jahr wird nichts angerechnet, ab dem zweiten Jahr alles.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2016
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Anrechnung Einkommen Elterngeld/ Elterngeld Plus
Es wird in den Basismonaten vom EG plus angerechnet. Nimmt Frau 12 Monate mit EG Plus (also 22 Auszahlungsmonate), ist der Zuverdienst nach dem ersten Geburtstag somit anrechnungsfrei.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 26.06.2016, 10:38
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Anrechnung Einkommen Elterngeld/ Elterngeld Plus
Aha, aber noch eine Nachfrage: was ist denn dann der Unterschied zwischen Basiselterngeld auf 2 Jahre splitten und Elterngeld Plus?
von
An77
am 26.06.2016, 13:24
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Anrechnung Einkommen Elterngeld/ Elterngeld Plus
Gibt keinen, da es ersteres nicht mehr gibt.
Um ehrlich zu sein habe ich das mit dem Elterngeld Plus auch anders verstanden, nämlich dass es im ersten Jahr nicht angerechnet wird.
Aber hier wird es immer anders beantwortet.
von
Sternenschnuppe
am 26.06.2016, 13:42
Antwort auf:
Anrechnung Einkommen Elterngeld/ Elterngeld Plus
Einkommen wird in Bezugsmonaten angerechnet. Die zweite Hälfte beim EG Plus sind doch keine Bezugsmonate mehr sondern Auszahlungsmonate. Eine Grenze "erster Geburtstag" sehe ich nicht.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 27.06.2016, 11:02
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Anrechnung Einkommen Elterngeld/ Elterngeld Plus
Entschuldigung aber hier ist sicherlich ein Schreibfehler. Dass im ersten LJ grundsätzlich kein anderes Einkommen angerechnet wird, kann nicht stimmen, da dann ja auch bei Bezug als Basiselterngeld keine Anrechnung erfolgen dürfte.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 27.06.2016, 14:26
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Anrechnung Einkommen Elterngeld/ Elterngeld Plus
..das kommt, wenn man nebenher zugetextet wird.
Es ist genau andersherum.
Im ersten Jahr wird jeder Verdienst angerechnet, im zweiten Jahr wird kein Verdienst angerechnet.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2016