Hallo, ich habe zum 31.10.2013 einen Aufhebungsvertrags mit Abfindung unterschreiben, die Kündigungsfrist vom Betrieb wurde NICHT eingehalten. D.h. dass ich für das ALG1 erstmals gesperrt bzw. ruhend bin. Nun bin ich wieder schwanger. Wird das ALG1 bei der Berechnung für das künftige Elterngeld berücksichtigt? Wird die Abfindung bei der Berechnung für das Elterngeld berücksichtigt? ET ist Anfang Juli 2014. Vielen Dank für Ihre Antwort
von izilein am 09.12.2013, 14:48