Anmeldung Kita und Schule bei Umzug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anmeldung Kita und Schule bei Umzug

Sehr geehrte Frau Bader, Zum kommenden Schuljahr ziehe ich mit meinen drei Kindern und meinem neuen Ehemann 150km entfernt vom Kindsvater in einen neuen Ort. Der Kindsvater hat mit einem anwaltlichen Schreiben dem Umzug zugestimmt. Nun stellt sich die Frage, können mein neuer Mann und ich die Kinder in der neuen Kita und den neuen Schulen ohne die Unterschrift meines Exmannes anmelden, da er es nicht für nötig hält, sich Urlaub zu nehmen und dorthin zu fahren. Reicht also die anwaltlich bestätigte Umzugszustimmung aus oder brauchen wir eine Vollmacht von ihm? Lieben Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen

von Charlie So am 24.04.2018, 10:35



Antwort auf: Anmeldung Kita und Schule bei Umzug

Hallo, wenn Sie die gemeinsame elterli. Sorge ausüben, muss er unterschreiben. Sie können es ihm doch zuschicken. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2018



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