Hallo,
seit der Geburt unseres Sohnes vor 8 Monaten nimmt meine Frau Elternzeit in Anspruch. Meinem Arbeitgeber habe ich mündlich und dann auf dessen Wunsch auch schriftlich vor einigen Wochen mitgeteilt, dass ich voraussichtlich beabsichtigen werde 3 Monate Elternzeit ab Mai 2009 zu nehmen. Dieses Absicht ist jedoch nun hinfällig, da meine Frau vorzeitig wieder arbeiten wird und ich nun ab Mai 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. Ich möchte nach Ablauf meiner Elternzeit bei meinem Arbeitgeber auch nicht mehr arbeiten. Die Frage ist, ob ich meine beim meinem Arbeitgeber bereits abgegebene Erklärung durch eine weitere Erklärung aufheben kann. Grundsätzlich ist mir nicht klar, wann ich meinem Arbeitgeber endgültig mitteilen muss, wie ich die Elternzeit durchführen werde.
Mitglied inaktiv - 21.02.2009, 22:01
Antwort auf:
Ankündigung beim Arbeitgeber bezüglich Elternzeit falsch
Hallo,
da Sie sich weniger als 2 Jahre verpflichtet haben, besteht kein Anspruch auf Verlängerung.
Aber Sie können doch einfach mal den neuen Antrag stellen (Frist ist ja eingehalten) u warten mal ab, was passiert.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2009
Antwort auf:
Ankündigung beim Arbeitgeber bezüglich Elternzeit falsch
Vielen Dank für die Antwort!
Aber ich muss leider davon ausgehen, dass mein Arbeitgeber keinesfalls eine "Verlängerung" akzeptieren wird.
Meine generelle Frage ist: Wann muss dem Arbeitgeber verbindlich mitgeteilt werden, welche Elternzeit genommen wird. Ist eine (schriftliche) Ankündigung bereits verbindlich oder kann diese später revidiert werden? Kann man in diesem Fall von einer "Verlängerung" sprechen auch wenn die Elternzeit noch gar nicht angefangen hat?
Sollte ich meinen Rechtsanspruch auf die nun "verlängerte" Elternzeit durch die vorherige (falsche) Ankündigung verloren haben, bleibt mir nichts anderes übrig, als zu kündigen.
Mitglied inaktiv - 23.02.2009, 21:48