Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit November 2014 im Beschäftigungsverbot und habe keine Angleichung an den Mindestlohn erhalten. Ich arbeite TZ im Büro und bin mit 7,50 €/ h unter den MiLo. Ist es richtig, das ich erst Anspruch auf den Mindestlohn habe, wenn ich wieder arbeiten gehe? So die Aussage von Lohnbüro. Wäre ich dann jetzt nicht finaziell schlechter gestellt? Schließlich handelt es sich ja um eine dauerhafte Verdiensterhöhung, nicht vorübergehender Natur. LG
von mautzimautz am 23.02.2015, 15:31