ein mündlicher zugesagter Anhang zum Arbeitsvertrag für Teilzeit unter 30 Std. während Erziehungsurlaub - ist der bindend. Konnte bis jetzt nichts schriftliches bekommen, obwohl mündlich zugesagt. AN unter 15, somit keine gesetzliche Pflicht zur Teilzeitvertrag für AG. AG schiebt Gespräch vor sich her.
Mitglied inaktiv - 18.05.2004, 11:39